Mit Erscheinen der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) wurde bereits 1995 die Warnausstattung für Arbeits- und Sicherungsfahrzeuge bundesweit vereinheitlicht. Die an den Fahrzeugen zusätzlich zur rot-weiß-roten Warnmarkierung angebrachten gelben Warnleuchten (sog. Zweifach-Warnlichtanlagen), ein Leuchtkreuz LK 9 oder der Leuchtpfeil L15 gehören – im Gegensatz zu Rundumkennleuchten – nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen wird, zur „Beleuchtung des Fahrzeuges“, sondern werden als „zusätzliche Sicherheitsausrüstung“ gemäß den RSA (Teil A 7.1 [7e]) vorgegeben. Sie können an allen Arbeits- und Sicherungsfahrzeugen, welche entsprechend § 35 StVO gekennzeichnet sind, verwendet werden.
Im folgenden Kapitel halten wir gleich eine Vielzahl von Leuchtpfeilen, Zweifachwarnlichtanlagen und Rundumkennleuchten in unterschiedlichen Ausführungen zur Montage an Fahrzeugen bereit.
Sichern Sie Ihr Personal sowie Ihre Geräte ab – warnen Sie Verkehrsteilnehmer professionell!